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Startseite Die Situation Abmahnwellen
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Es geht hier, wohlverstanden, nicht darum, für einzelne Betroffene Mitgefühl zu heischen. Wiewohl die Abmahnpraxis in Deutschland durchaus als demütigend für den Einzelnen betrachtet werden kann, hat die Angelegenheit als Ganzes auch politische Dimensionen, manchmal sogar kriminologische.
Die Aussicht auf üppigen Profit per Abmahnung sorgt dafür, dass ganze Wellen gleich- oder ähnlichlautender Abmahnungen übers Land schwappen. Hunderte, ja tausende Abmahnungen werden fließbandmäßig auf den Weg gebracht. Um für Recht und Ordnung zu sorgen? Nicht einmal unsere weltweit bestaunte Parksünderverfolgungsmentalität könnte das bewirken. Nein, es ist die „Lizenz zum Gelddrucken“, als was die deutsche Regelung des Abmahnwesens immer wieder erkannt und ausgenutzt wird.
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Zwar hat uns, wie wir festgestellt haben, die Verbreitung des Internets leider noch keine kostenlose Bezugsquelle für begreifbare Gesetze und Urteile beschert – den gewerbsmäßigen Abmahnern dieses Landes ist es immerhin nun schon seit Jahren sehr von Nutzen. |
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Früher war das Brot des Abmahners ein härteres. Er musste Zeitungen durchforsten, eine nach der anderen. Heute tut er sich leichter: Suchmaschinen liefern ihm sekundenschnell die potenziellen Adressaten seiner Aussendungen frei Haus. Es genügt z.B., ein paar Worte aus einer nicht mehr zulässigen Formulierung oder einen gängigen Dateinamen für Bilder als Suchbegriff einzugeben, und schon werden ihm Tausende und Abertausende von Delinquenten aufgelistet.
Man munkelt gar, dass für solche „Arbeiten“ Hilfskräfte eingesetzt werden, sprich: Schnüffler, die nichts anderes zu tun haben, als das Netz nach Abmahnbarem abzugrasen. Oder noch besser: bereits Abgemahnten werde Gnade vor Recht eingeräumt, wenn sie ihrerseits durch Denunzierung für Nachschub sorgten. Alles nur üble Gerüchte natürlich, aber wenn man weiß, welch groteske Methoden manche Abmahner ersinnen, wundert einen in der Tat nicht mehr viel. |
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Und natürlich: wenn schon, denn schon! Wozu sich mit ein paar Abmahnungen begnügen, wo das Geld doch auf der Straße liegt? Bringt eine einzelne Abmahnung gerade mal (beispielsweise) 500 Euro, so kommt bei 2000 Stück immerhin eine stolze Million zusammen. Angesichts solcher Verlockungen wäre es naiv, zu glauben, dass unser besonderes deutsches Abmahnwesen ausschließlich dazu eingesetzt würde, Wettbewerbsverzerrungen zu beheben oder Bösewichter der Gerechtigkeit zuzuführen.
Nun gibt es zwar auch noch ein Gesetz, in dem steht, dass die Abmahnerei unzulässig ist, wenn sie nur zum Abkassieren durchgeführt wird. In § 8 Abs. 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist das geregelt: Die Abmahnung ist missbräuchlich und somit unzulässig, wenn sie „vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen“. |
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Aber wie will der Einzelne das wissen? Wie kann er „seiner“ Abmahnung ansehen, dass sie nur dazu da ist, ihn ärmer und einen anderen reicher zu machen? Er kann es vermuten, beweisen kann er es nicht. Denn kennen tut er ja nur dieses eine, ihm zugestellte Exemplar. Von den anderen, der ganzen Welle weiß er nichts. Günstig für den Serienabmahner. Denn dass er aus unlauteren Motiven handeln soll, das soll ihm erst mal einer nachweisen.
Diese gute Deckung und die Aussicht auf das schnelle Geld begeistern nicht nur einzelne Juristen. Sie lässt auch hurtig gegründete Abmahnvereine aus dem Boden schießen, die nicht einmal den Hauch einer Klagebefugnis haben und somit auch nicht abmahnen dürfen. Man probiert es trotzdem (Motto: Frechheit siegt). Auch Gewerbetreibende kommen auf die Idee, ihresgleichen abzumahnen, mit denen sie in keinerlei direktem Mitbewerberverhältnis stehen (Motto: Wer weiß das schon, dass dies erforderlich wäre). Oder Anwälte tun sich hervor, die gar keinen Mandanten haben, in dessen Auftrag sie abmahnen könnten (Motto: Der Kanzleibriefbogen zeitigt Wirkung genug). Oder Mitmenschen, denen es „nur“ um die Behinderung von Konkurrenten geht (Motto: Weg mit denen). Alles Fälle von Missbrauch. Aber auch hier gilt: woher wissen, wie nachweisen?
Der einzelne Abgemahnte ist da immer auf Informationen von Dritten angewiesen. Und selbst das muss er erst einmal herausfinden. |
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--> Rückblick auf Abmahnwellen der letzten drei Jahre
--> Handlungsbedarf |
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